Die Gemeindeförderung wird grundsätzlich nur nach baurechtlicher Genehmigung/Meldung der Anlage und Vorlage der Förderzusage vom Land Steiermark ausbezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.
Gemeindeförderungen:
Biomasse:
25% der Landesförderung nach Genehmigung bzw. Auszahlung der Landesförderung, max. jedoch € 700,--
Solaranlagen:
€ 18,17 per m² nach Genehmigung bzw. Auszahlung der Landesförderung
Photovoltaikanlagen:
Gefördert wird nur die nicht vom Klima- und Energiefonds geförderte Leistung mit einem Fördersatz von € 100,00 pro kWp und maximal € 500,-- pro Liegenschaft, d.h. eine Gemeindeförderung ist nur mehr ab 50 kWp möglich. Voraussetzung für die Gemeindeförderung ist die Auszahlung der Förderung des Klima- und Energiefonds.
Nahwärme:
€ 400,- pro Wohneinheit im Mehrfamilienwohnhaus € 910,- je Ein-/Zweifamilienwohnhaus
Energieförderungen 2021
Förderungen von Bund und Land ab sofort abrufbar
Das Land Steiermark und der Bund veröffentlichten ihre Förderprogramme: Energie- Förderungen für Private 2021
Was wird gefördert? Für die Umstellung von Öl, Kohle oder Gas auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es vom Bund max. € 5.000 („Raus-aus-Öl“-Bonus“) und vom Land Stmk. max. € 3.600. Thermische Solaranlagen werden vom Bund mit max. € 700 gefördert und vom Land Stmk. mit max. € 150/m². Gefördert werden ebenso die Errichtung von Photovoltaikanlagen. € 250/kWp werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Eine attraktive Fördermöglichkeit besteht für die thermische Sanierung: Max. € 6.000 pro Antrag fördert der Bund im Rahmen der Sanierungsoffensive. Vom Land gibt es zusätzlich einen 15 %igen Direktzuschuss oder einen 30%igen Annuitätenzuschuss.
Die Landesförderungen sind mit den Bundesförderungen (z.B. Raus aus Öl) kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.