Gemeindeförderungen

Aktuelle Informationen zur Landes- und Bundesförderung
im Bereich Biomasse, Solar und Photovoltaik auf einen Blick:

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  • Gemeindeförderungen für Alternativenergien (Biomasseheizungen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Nahwärmeanschlüsse): 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.05.2026 beschlossen, aufgrund der budgetären Lage die bisherigen Förderungen für Alternativenergien ab 01.05.2026 bis 31.12.2029 auszusetzen. Ausgenommen von der Förderaussetzung ist die Neuerrichtung bzw. Generalsanierung von Eigenheimen zu Wohnzwecken, wobei die Sanierung Fenster, Dach und Heizung umfassen muss und mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz angemeldet ist.


  • Wirtschaftsförderung NEU:

Richtlinien Wirtschaftsförderung NEU

Antrag Wirtschaftsförderung NEU