AFS Austauschprogramme für interkulturelles Lernen sucht Gastfamilien

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Mobile sozialpsychiatrische Betreuung

Die Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und Pädagog*innen im Bezugsbetreuungssystem, sodass wechselnde Kontaktpersonen vermieden werden können. Die Rechtsgrundlage für die Erbringung der mobilen sozialpsychiatrischen Betreuung stellt das Steiermärkische Behindertengesetz dar. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein positiver Individualbescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht zu entrichten, die Betreuung ist für die betroffene Person kostenfrei. Bei der Antragstellung sind wir gern behilflich!

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