


Die Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und Pädagog*innen im Bezugsbetreuungssystem, sodass wechselnde Kontaktpersonen vermieden werden können. Die Rechtsgrundlage für die Erbringung der mobilen sozialpsychiatrischen Betreuung stellt das Steiermärkische Behindertengesetz dar. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein positiver Individualbescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht zu entrichten, die Betreuung ist für die betroffene Person kostenfrei. Bei der Antragstellung sind wir gern behilflich!
Im August kommen unsere Gastschüler*innen aus aller Welt nach Österreich. Für ein paar von ihnen haben wir schon Gastfamilien gefunden. Für einige Gastschüler*innen sind wir aber immer noch auf der Suche nach den passenden Familien, die ihre Horizonte erweitern, ein neues Familienmitglied gewinnen und eine neue Kultur kennenlernen möchten, ohne selbst verreisen zu müssen.